Wo bleibt die Kinder- und Jugendarbeit?
Zwischen realem Krisenszenario und statistischen Ungereimtheiten
KOM DAT Jugendhilfe Heft Nr. 3/09
Ergebnisse für Berlin und Nordrhein-Westfalen geben Rätsel auf.
Während in 14 der 16 Bundesländer der Rückgang der öffentlich geförderten Maßnahmen bei bis zu 14% liegt – bzw. für Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sogar Zuwächse zu verzeichnen sind –, werden für Berlin 2008 rund 45% sowie für Nordrhein-Westfalen immerhin 29% weniger öffentlich geförderte Maßnahmen gezählt als noch 2004.
Angesichts dieser auf dem Papier ›erdrutschartigen‹ Rückgänge lassen sich Anfragen an die Zuverlässigkeit dieser Daten nicht vermeiden. So soll sich in NRW die Zahl der öffentlich geförderten Maßnahmen der Jugendarbeit zwischen 2004 und 2008 von rund 19.200 auf etwa 13.600 reduziert haben. Das wäre der mit Abstand niedrigste Wert seit der ersten Erfassung 1988. Dabei haben laut Statistik im Vergleich zu 2004 die Jugendverbände als Trägergruppe 2008 etwa 6.000 Maßnahmen weniger durchgeführt (-65%), während die Zahl der durchgeführten Maßnahmen anderer Trägergruppen sogar leicht zugenommen hat. Selbst unter Berücksichtigung knapper finanzieller Spielräume in den Kommunen oder auch einer Veränderung und der Kürzung der Landesförderung für die Kinder- und Jugendarbeit im Allgemeinen sowie die Jugendverbandsarbeit im Besonderen ist ein derartiger Rückgang nicht zu erklären.
vollständiger Artikel unter:
http://www.akjstat.uni-dortmund.de/akj/komdat/pdf/komdat36.pdf












März 1st, 2010 at 00:06
wie versprochen, wir haben unsere hausaufgabe getätigt:
Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit und allgemeinen Familienförderung in den Bezirken:
Schreiben der Senatsverwaltung:
Wie viel Geld wird 2010/2011 in den einzelnen Bezirken für Kinder- und Jugendarbeit und allgemeine Familienförderung voraussichtlich zur Verfügung stehen, wie viel war es 2008/2009?
Stand der geplanten Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger und Finanzierungsmodalitäten
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Art und Höhe der Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe vom 17.Juli.2009
(BVerwG 5 C 25/08, 26/08, 27/08 und 28/08)?
Zu 4.: Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit und allgemeinen Familienförderung in den Bezirken:
Eine Übersicht der Senatsverwaltung für Finanzen über die für Kinder- und Jugendarbeit und allgemeine Familienförderung zur Verfügung stehenden Mittel, nach den entsprechenden Produkten in den einzelnen Bezirken, ist beigefügt (Anlage 3).
Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen an Freie Träger und Finanzierungsmodalitäten:
Eine Abfrage der Bezirke hat ergeben, dass in fünf Bezirken die Absicht besteht, insgesamt mindestens 31 Jugendfreizeiteinrichtungen in 2010 zu übertragen. Drei Bezirke gaben an, keine Einrichtungen übertragen zu wollen. Die übrigen konnten hierzu noch keine Auskunft geben. Über die Finanzierung der zu übertragenden Einrichtungen entscheiden
die Bezirke eigenständig. Orientierung bieten die zwischen den Bezirken vereinbarten „Mindeststandards zur personellen und sächlichen Ausstattung von Jugendfreizeitstätten“.
Auf Bitte des Rates der Bürgermeister wurde bei Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung im Juli 2009 das Projekt „Weiterentwicklung der Struktur und Finanzierung
der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin“ eingerichtet. Hierin arbeiten Vertreter/innen der Senatsverwaltung für Finanzen, der Bezirke und von Freien Trägern mit. Aufträge des Projektes sind:
1. Erarbeitung von strukturellen Standards für die Ausstattung der Bezirke mit Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII.
2. Erarbeitung eines Modells für die Zuweisung von Finanzmitteln an die Bezirke für Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer
richtwertbezogenen und standardsichernden Zumessung von Finanzmitteln für Jugendarbeit sind zu prüfen.
3. Entwicklung eines Modells zur Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Die Möglichkeit und die Voraussetzungen für einen Berliner Rahmenvertrag Jugendarbeit analog des Berliner Rahmenvertrages (BRVJ) sind dafür zu prüfen.
4. Für die nicht entgeltfinanzierte Jugendsozialarbeit nach § 13,1 SGB VIII wird die analoge Anwendung der für die Jugendarbeit erarbeiteten Modelle und Ergebnisse
geprüft.
Gegenstand des Rechtsstreites, in dem das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hatte, ist die Frage, inwieweit im Bereich der Förderung nach § 74 SGB VIII ein Anspruch des Trägers der freien Jugendhilfe unter Beachtung des Gebotes der Gleichbehandlung ihrer Aufwendungen mit den Aufwendungen der öffentlichen Jugendhilfe (§ 74 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII) in Betracht kommen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, da ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie
Entscheidung über die Förderung u.a. voraussetzt, dass freie Träger eine angemessene Eigenleistung erbringen. Hierüber habe zunächst das Oberverwaltungsgericht zu
entscheiden. Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts steht der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch nicht zur Verfügung. Laut Tenor und offizieller Pressemeldung des Gerichts ist davon auszugehen, dass dieses den
Rechtsstreit zum Anlass genommen hat darauf hinzuweisen, dass aus § 74 SGB VIII auch Ansprüche folgen können und eine unangemessene Differenzierung der zu Grunde zu
legenden Personalkosten zwischen einer eigenen öffentlichen Einrichtung und der Einrichtung
eines Trägers der freien Jugendhilfe bei der Förderung gegen § 74 Abs. 5 SGB VIII verstoßen kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen können bei dieser Sachlage zurzeit nicht abgeleitet werden.
In Vertretung
Claudia Zinke
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
Allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien
Budgetübersicht zu ausgewählten Produkten aus dem Produktbereich 103 1)- alle Beträge in € -
Budget im Jahr 2010/2011
FrKr
Produkt-Nr. B0103 allg. Kinder- und Jugendförderung
8.452.444 Euro
Produkt-Nr. 79877 Erholungs- und Reisemaßnahmen
171.817 Euro
Summe = 8.624.26 Euro
Produkt-Nr. 79382 allg. Familienförderung
267.186 Euro
Produkt-Nr. 79381 allg. Familienförderung durch fr.Träger
1.593.366 Euro
Summe = 1.860.552 Euro
Gesamtsumme Brutto 2)= 10.484.813 Euro
kalkulatorische Kosten = 1.989.950 Euro
Gesamtsumme Netto 2)= 8.494.863 Euro
1) Bei den ausgewiesenen Budgets handelt es sich um rein rechnerische Bestandteile des Produktsummenbudgets. Über die Verwendung der
Globalsummen entscheiden die Bezirke in eigener Verantwortung und Schwerpunktsetzung.
2) Im Budget 2010/11 sind auch Zuweisungen für die kalkulatorischen Kosten erfolgt, die in den Vorjahren nicht enthalten waren. Diese sind
von den Bezirksämtern in gleicher Höhe an den Landeshaushalt kameral zu verrechnen.
Budget im Jahr 2009
Produkt-Nr. 78387 allg. Kinder- und Jugendförderung
4.291.318 Euro
Produkt-Nr. 78401 allg. Kinder- und Jugendförderung
durch freie Träger
1.541.118 Euro
Produkt-Nr. 78404 Erholungs- und Reisemaßnahmen
48.090 Euro
Produkt-Nr. 78405 Erholungs- und Reisemaßnahmen
durch freie Träger
105.388 Euro
Summe = 5.985.914 Euro
Produkt-Nr. 79382 allg. Familienförderung
407.643 Euro
Produkt-Nr. 79381 allg. Familienförderung durch fr.Träger
990.712 Euro
Summe = 1.398.355 Euro
Gesamtsumme = 7.384.269 Euro
Budget im Jahr 2008
Produkt-Nr. 78387 allg. Kinder- und Jugendförderung
4.281.357 Euro
Produkt-Nr. 78401 allg. Kinder- und Jugendförderung
durch freie Träger
1.636.440 Euro
Produkt-Nr. 78404 Erholungs- und Reisemaßnahmen
80.795 Euro
Produkt-Nr. 78405 Erholungs- und Reisemaßnahmen
durch freie Träger
90.575 Euro
Summe = 6.089.166 Euro
Produkt-Nr. 79382 allg. Familienförderung
699.216 Euro
Produkt-Nr. 79381 allg. Familienförderung durch fr.Träger
318.747 Euro
Summe = 1.017.962 Euro
Gesamtsumme = 7.107.129 Euro
ein großteil der gelder versinkt in das produkt: 79381- allg. Familienförderung durch freie Träger = 1.593.366 Euro.
haben die mitarbeiter der kommunalen Einrichtungen dieses produkt und die angebotsstunden laut ihrer mengenabrechnung erarbeitet und damit ihr produkt erheblich verteuert?
wir werden weiter rechnen.
März 1st, 2010 at 00:12
nachtrag:
Erhebung zum Personal der Berliner Jugendämter zum 1.1.2009
(ohne nachgeordnete Einrichtungen)
Kurzüberblick
1. Übersicht über Stellen und tätige Personen in den Berliner Jugendämtern (ohne nachgeordnete Einrichtungen) am 1.1.2009 im Vergleich zu 2003 bzw. 2007
Seit 2003 sind knapp 20 % der Stellen in den Jugendämtern weggefallen, parallel dazu ist die Zahl der tätigen Personen um ebenfalls 20 % gegenüber 2003 gesunken.
Dieser Rückgang ist zu einem Teil Folge der Haushaltsentscheidungen und der damit zusammenhängenden Personaleinsparungen, zu einem kleineren Teil (ca. 1/3) auf Aufgabenverlagerungen im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung zurückzuführen.
2. Der Altersaufbau der Beschäftigten zeigt eine seit Jahren stattfindende Ausdünnung des Personalkörpers durch altersbedingtes Ausscheiden, ohne dass ein fließender Übergang mit jungen Nachwuchskräften gestaltet wird: Nur 1,1 % aller Beschäftigten in den Berliner Jugendämtern (ohne nachgeordnete Einrichtungen) ist jünger als 30 Jahre. Auch in der gesamten Gruppe der unter 40-Jährigen finden sich vergleichsweise wenige Kräfte (insgesamt 14,7%), dabei gehören immerhin 11,8 % Verwaltungskräfte dazu, beim sozialpädagogischen Fachpersonal jedoch nur 6,5 %.
3. Die Ausstattung der Bezirke sowohl mit Stellen als auch mit tätigem Fachpersonal ist sehr unterschiedlich. Dies wird besonders deutlich, wenn die absoluten Zahlen ins Verhältnis zu den Jugendeinwohnern1 gesetzt werden (die Spanne reicht von 4,07 Stellen in Tempelhof-
1 Anzahl der jungen Menschen unter 21 Jahren
Schöneberg bis zu 6,23 Stellen in Friedrichshain-Kreuzberg, jeweils pro 1000 Jugendeinwohner). Welche Gründe dafür ausschlaggebend sind, lässt sich aus den
vorliegenden Zahlen allerdings nicht ablesen. Eine solche Analyse wird im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Projekts „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Jugendamtes“ und im fachlichen Austausch darüber möglich sein.
4. Bis 2013 werden 269 Kräfte aus Altersgründen oder wegen Beginns der Ruhephase der Altersteilzeit aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Das sind 9,1 % aller am 1.1.2009 in den Jugendämtern tätigen Personen. Welcher Nachbesetzungsbedarf sich daraus ergibt, wird ebenfalls im Kontext zu dem o.g. Personalprojekt zu eruieren sein.
5. Die mit der Sozialraumorientierung in der Berliner Jugendhilfe einhergehenden Veränderungen der Arbeits- und Organisationsstrukturen in den Bezirken spiegeln sich in den Zahlen wider:
- Der Arbeitsschwerpunkt von ca. 75 % der sozialpädagogischen Fachkräfte liegt in der Region;
- die Anzahl der Mitarbeiter/innen in regional steuernden Bereichen
(Regionalleitungen) hat sich sukzessive vergrößert.
März 1st, 2010 at 13:55
Hallo, Che -
was ist die Kritik bzw. die Botschaft an mich? Habe es noch nicht richtig rauslesen können, kann daher nicht inhaltlich antworten…
Mit Gruß
Monika Herrmann
März 7th, 2010 at 18:46
sorry war abwesend, da beruflich eingebunden.
ja das frage ich sie ja.
wie kommen diese finanzwerte zustande?
am beispiel der familienförderung:
2008 allg.familienförderung = 699.216 Euro
2009 = 407.643 Euro
2010/2011 = 267.186 Euro
2008 allg. famil.förderung fr. Tr. = 318.747 Euro
2009 allg. famil.förderung fr. Tr. = 990.712 Euro
2010/2011 =1.593.366 Euro
wenn sie mehrere einrichtung in ihrem bezirk abgegeben haben, wie kann dann die budgetierung bei den kommunalen einrichtungen zu den jahren 2008 und 2009 steigen und die budgetierung für die fr. träger sinken?
wenn ich die gesamtsummen vergleiche:
2008 = 7.107.129 Euro
2009 = 7.384.269 Euro
2010/2011 Brutto = 10.484.813 Euro
Netto = 8.494.863 Euro
da nehme ich doch stark an, dass es sich um den betrag jeweils für ein jahr handelt.
ansonsten wäre es ja eine summe von netto = 4.247.431 euro.
die differenz aus 8.494.863 und
7.384.269
= 1.110.594 euro
oder sind es etwa wieder die kalk. kosten?
das würde aber heißen, diese steigen jährlich.
aber sicherlich verstehe ich diese rechnerei nicht ganz richtig. gg.
um transparenz zu zeigen wäre es doch lobenswert, dieses zahlengeflecht zu entflechten.
ich danke ihnen im voraus.
März 8th, 2010 at 10:43
Hallo, Che -
im Blog ist das schwierig – versuche mir was einfallen zu lassen, WIE das Zahlengeflecht entflochten darstellbar ist…
Mit Gruß
Monika Herrmann
März 20th, 2010 at 03:23
an M. Herrmann
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir. „Lächle und sei froh. Es könnte schlimmer kommen.“ Ich lächelte und war froh. Und es kam schlimmer.